
Unsere Dienstleistungen
Wir unterstützen Sie im Alltag – zuverlässig, herzlich und kompetent. Unsere Leistungen können je nach Bedarf individuell angepasst werden.
🏠 Haushaltshilfe & Reinigung
✔ Staubsaugen, Wischen & Staubwischen
✔ Bad & Küche gründlich reinigen
✔ Wäsche waschen, aufhängen & bügeln
✔ Betten beziehen & Schränke ordnen
✔ Mülleimer leeren & Müll entsorgen
🛍 Einkauf & Besorgungen
✔ Einkaufen von Lebensmitteln & Haushaltsartikeln
✔ Unterstützung beim Tragen & Verstauen der Einkäufe
✔ Rezepte & Medikamente aus der Apotheke holen
🍽 Mahlzeiten & Alltagsbegleitung
✔ Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten
✔ Gemeinsames Essen & Tisch eindecken
✔ Spaziergänge & Gesellschaft leisten
✔ Vorlesen, Gespräche führen oder Spiele spielen

Gemeinsam statt einsam – Wir sind für Sie da!
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag pro Monat!
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf monatlich 131 € Entlastungsbetrag, den die Pflegekasse für Unterstützung im Haushalt übernimmt.
Was bedeutet das für Sie?
✔ Unsere Leistungen sind nach §§ 45a und 45b SGB XI anerkannt.
✔ Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – das bedeutet konstenlose Hilfe für Sie.
✔ Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse – kein bürokratischer Aufwand für Sie.

Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung – Unterstützung in besonderen Lebenssituationen
Nach einer Operation, während einer Schwangerschaft oder bei gesundheitlichen Einschränkungen kann der Alltag zur Herausforderung werden. Wussten Sie, dass Ihre Krankenkasse in solchen Fällen eine Haushaltshilfe übernehmen kann?
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
✔ Patienten nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt, wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden kann
✔ Schwangere mit ärztlicher Verordnung, z. B. bei Risikoschwangerschaft oder nach der Geburt
✔ Personen mit akuter oder chronischer Erkrankung, die vorübergehend Unterstützung benötigen
✔ Familien mit Kindern, wenn die haushaltsführende Person ausfällt